Hinweisgeber-System


Digitales anonymes Beschwerdemanagement

Feedback, Kritik und Beschwerden von Mitarbeitenden digital und anonym erfassen und auswerten.

Verschiedene digitale Wege zur Erfassung der Mitteilungen von Mitarbeitenden werden angeboten.

Basis für unseren Unternehmenserfolg sind Integrität, gesetzeskonformes und korrektes Verhalten. Daher hat die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Richtlinien hat für uns höchste Priorität.

Seriöse Hinweise helfen uns, Missstände und potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken, um Schaden für unsere Klinik, unsere Mitarbeiter und unsere Patienten abzuwenden.

Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit – auf Wunsch auch anonym – Regelverstöße zu melden. Es basiert auf dem Prinzip eines fairen Verfahrens. Der größtmögliche Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie, bei der Aufklärung des Hinweises beteiligte Mitarbeiter, wird garantiert.

Wie arbeitet das Hinweisgebersystem?

Die erste Sichtung der Meldungen erfolgt durch einen Ombudsmann. Dabei handelt es sich um eine externe Stelle, die mit der Entgegennahme von Meldungen betraut ist. Über die E-Mail-Adresse meldung@hinweisgeber.center können Hinweisgeber mit dem Ombudsmann in Kontakt treten, Dokumente auszutauschen und kommunizieren. Hinweisgeber können selbst entscheiden, ob sie sich namentlich oder anonym melden wollen.

Um die gemeldeten Fälle zu bearbeiten ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn die fünf W-Fragen berücksichtigt werden:

Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Die Hinweise sollten möglichst auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. 

Wie erfolgt die weitere Bearbeitung?

Nach der gewissenhaften Prüfung des Hinweises durch den Ombudsmann und bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für einen Regelverstoß, wird der Hinweis zur weiteren Untersuchung, in dem mit dem Hinweisgeber abgestimmten Umfang, an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Nach der Entscheidung der Geschäftsleitung erfolgt die Rückmeldung an den Hinweisgebenden.

Alternativ können Sie diesen anonymen Meldekanal nutzen: https://infokom.trusty.report/

Zum Schutz von Hinweisgebern/Whistleblowern (also allen Personen, die auf einen Missstand oder einen Vorfall hinweisen) hat die EU die Richtlinie (EU) 2019/1937 (auch „Whistleblowing-Richtlinie” genannt) verabschiedet. 

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